§ 1 Anwendungsbereich
In Kraft bis 30. September 2026
Up-to-date
§ 1 Anwendungsbereich — QuaSteV
Mit dieser Verordnung werden jene Erfordernisse, die qualifizierte Stellen erfüllen müssen, um Betreiber wesentlicher Dienste im Hinblick auf die von ihnen betriebenen wesentlichen Dienste gemäß § 17 Abs. 3 NISG überprüfen zu können, sowie das Verfahren zur Feststellung qualifizierter Stellen festgelegt.
§ 51 NISG 2026 · NISG 2026 · Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026
§ 51 Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
…1) (Verfassungsbestimmung) Nach Ablauf von neun Monaten nach der Kundmachung dieses Bundesgesetzes mit dem nächstfolgenden Monatsersten treten § 1 und § 46 Abs. …
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