§ 48 Inkrafttreten, Geltungsdauer und Übergangsbestimmung
In Kraft bis 31. Dezember 2027
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1.1.2024 in Kraft und gilt bis 31.12.2027.
(2) Auf zwischen dem 1.1.2024 und dem Inkrafttreten dieser Verordnung laufende Evaluierungs- oder Mängelbehebungsverfahren sind die Bestimmungen der Qualitätssicherungsverordnung 2024 sinngemäß anzuwenden.
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