§ 22 Evaluierungskriterium „Interne Kommunikation“
In Kraft bis 31. Dezember 2027
Up-to-date
(1) Zur Optimierung der patientenorientierten Abläufe in der Ordination oder Gruppenpraxis sind regelmäßige Mitarbeiterbesprechungen abzuhalten.
(2) Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sind regelmäßig zu Rückmeldungen aufzufordern, um daraus erforderlichenfalls Verbesserungsmaßnahmen definieren zu können.
(3) Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sind in regelmäßigen Abständen zu unterweisen oder intern oder extern zu schulen und jährlich über die sicherheitsrelevanten Belange der Ordination oder Gruppenpraxis in einem Gespräch zu informieren.
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