QS-VO 2024
Gliederung
2. Abschnitt Evaluierungskriterien
§ 12 Evaluierungskriterium „Medizinisches Verbrauchsmaterial“
(1) Es ist sicherzustellen, dass medizinisches Verbrauchsmaterial in der Ordination oder Gruppenpraxis in ausreichender Menge verfügbar ist; ein System der regelmäßigen Überprüfung ist zu etablieren.
(2) Medizinisches Verbrauchsmaterial ist ordnungsgemäß zu lagern; ein System der regelmäßigen Überprüfung ist zu etablieren.
(3) Die Haltbarkeitsdaten sind regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass medizinisches Verbrauchsmaterial nur innerhalb der Haltbarkeit eingesetzt wird.
§ 1 APAB-QPBV · APAB-QPBV · APAB-Qualitätssicherungsprüfberichtsverordnung
§ 1
…11 QS VO 2024 3. Annahme und Fortführung von Mandantenbeziehungen und bestimmten Aufträgen gemäß § 8 KSW-PRL 2022 bzw. § 12 QS-VO 2024 (ohne GWP-Prüfung) einschließlich ausreichendem Versicherungsschutz bzw. ausreichende Sicherstellung der Ersatzansprüche gegen einen Revisor 4. Auftragsdurchführung gemäß § 9 KSW-PRL 2022 bzw…
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