Der Mindestbetrag der zusätzlichen Rückstellung V zus ergibt sich aus dem Maximum des Verlustes L gemäß § 3 zuzüglich des Garantiebetrags G gemäß § 4 abzüglich des Marktwertes des gesamten Portfolios W gemäß § 2 Abs. 3 und null:
Anhänge
image001.pngPNGRückverweise
PZV-ZRV · Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge-Zusatzrückstellungs-Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
…des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2015 (PZV), ist eine zusätzliche Rückstellung mindestens in der Höhe gemäß § 5 zu bilden, soweit die der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge zugeordneten Vermögenswerte einen nicht abgesicherten Aktienanteil…
§ 6 Bedeckung der zusätzlichen Rückstellung
…Die zusätzliche Rückstellung gemäß § 5 ist im Deckungsstock gemäß § 300 Abs. 1 Z 1 VAG 2016 zu bedecken.…