§ 9 Optische Gestaltung, Maße und Herstellungsverfahren
In Kraft seit 04. Januar 2010
Up-to-date
(1) Der Pyrotechnik-Ausweis ist als Karte auf Kunststoffbasis nach dem Muster der Anlage III zu gestalten. Er hat eine Breite von 85 Millimetern und eine Höhe von 54 Millimetern aufzuweisen.
(2) Für die Herstellung des Pyrotechnik-Ausweises sind Verfahren zu wählen, wie sie in der Europäischen Union für die fälschungssichere Gestaltung von Dokumenten vorgesehen werden.
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