§ 18 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Mai 2023
Up-to-date
Pyr-LV 2023
Gliederung
5. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 18 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
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