BundesrechtVerordnungenBundes-Personalvertretungs-Wahlordnung§ 28b

§ 28bSprengelwahlkommissionen für Bundesbedienstete, die nicht an einer Dienststelle des Bundes verwendet werden und nur für die Wahl des Zentralausschusses wahlberechtigt sind

In Kraft seit 13. August 2004
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