BundesrechtVerordnungenParameterverordnung

Parameterverordnung

PVO-EU
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date

§ 1

Der Auszahlungsrahmen der variablen Auszahlungen im Bereich der EU-Gebarung (§ 1 Z 5 der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Festlegung der Bereiche, in denen variable Auszahlungsgrenzen zulässig sind, BGBl. II Nr.  325/2012) erhöht sich in jenem Ausmaß, in dem diese Mehrauszahlungen im selben oder in einem künftigen Finanzjahr von der Europäischen Union im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung refundiert werden.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft; sie ist jedoch erstmals bei der Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2013 bis 2016 anzuwenden.

(2) Die Verordnung BGBl. II Nr. 207/2008 in der Fassung BGBl. II Nr. 345/2010, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie noch bei Vollziehung des § 122 Abs. 3 BHG 2013 anzuwenden ist.