Der Vorsitzende hat bei Behandlung der einzelnen Punkte der Tagesordnung dem Mitglied des Ausschusses als erstem das Wort zu erteilen, auf dessen Antrag sie in die Tagesordnung aufgenommen wurden; sodann ist vom Vorsitzenden zu jedem Tagesordnungspunkt die Debatte zu eröffnen. Nach Abschluß der Debatte ist über den Gegenstand des Tagesordnungspunktes abzustimmen.
Rückverweise
PVGO · Bundes-Personalvertretungs-Geschäftsordnung
§ 28 Verlauf der Sitzung
…einzelnen Punkte der Tagesordnung sind von dem vom Dienststellenausschuß (von den Vertrauenspersonen) bestimmten Personalvertreter zu erläutern. Im übrigen finden die Bestimmungen der §§ 7 bis 13 mit der Maßgabe sinngemäße Anwendung, daß über die Enthebung des Dienststellenausschusses (Vertrauenspersonen) im Sinne des § 5 Abs. 2 lit. …