Nach der Verlesung und eventuellen Ergänzung der Tagesordnung im Sinne des § 5 und nach der Genehmigung des Protokolles der letzten Sitzung (§ 16) sind dem Ausschuß die seit der letzten Sitzung eingelangten Schriftstücke und die vom Personalvertretungsausschuß abgefertigten Schriftstücke zur Kenntnis zu bringen.
Rückverweise
PVGO · Bundes-Personalvertretungs-Geschäftsordnung
§ 34
…§ 1 Abs. 1, § 2, § 6, § 13 Abs. 1a, § 15 Abs. 1 lit. e, § 16, § 17 Abs. 1, §…
§ 15
…wurde, die endgültige Tagesordnung (§§ 5 ff.); e) sofern über diesen nicht gesonderte Aufzeichnungen geführt werden, die ein- und ausgehenden Schriftstücke (§ 6); f) die Anträge in wörtlicher Fassung; g) die Beschlüsse in wörtlicher Fassung; h) das ziffernmäßige Ergebnis der Abstimmungen und Wahlen; i) den wesentlichen Inhalt von…
§ 16
…Protokoll ist von der Schriftführerin oder vom Schriftführer bei der nächsten Sitzung des Personalvertretungsausschusses vor dem Bericht über die ein- und ausgehenden Schriftstücke (§ 6) zu verlesen. (2) Abweichend von Abs. 1 kann auf die Verlesung des Protokolls durch die Schriftführerin oder den Schriftführer durch Beschluss der Ausschussmitglieder verzichtet…