§ 20
In Kraft seit 01. Januar 1998
Up-to-date
Für das Jahr 1998 sind Anträge auf Erteilung einer Bewilligung gemäß § 2 Abs. 2 oder 3 beim Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit dem hiefür aufgelegten Formblatt bis längstens 31. März 1998 zu stellen.
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