Anl. 9a
In Kraft seit 02. Januar 2010
Up-to-date
(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert.)
Anhänge
Anlage 9aPDFRückverweise
PStV · Personenstandsverordnung
§ 19
…“Statistik Österreich” ist der Vordruck nach Anlage 1a (Lebendgeburt) bzw. 2a (Totgeburt) dieser Verordnung, für die Mitteilung des Todes der Vordruck nach Anlage 9a dieser Verordnung, für die Mitteilung der Eheschließung oder der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft ein besonderer für diesen Zweck bestimmter Vordruck zu verwenden.…