Anl. 16
In Kraft seit 01. September 2012
Up-to-date
(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert.
Die Novellierungsanweisung in Artikel 4 Z 2 der Novelle BGBl. II Nr. 287/2012 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „2. In den Anlagen 6, 16 und 17 wird jeweils die Wortfolge „Sicherheitsdirektion, in Wien an die Bundespolizeidirektion Wien“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.“. )
Anhänge
Anlage 16PDFRückverweise
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