Spruch Beschluss gefasst: Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie lauten: „Bewilligung der Annahme an Kindes statt. Der Oberste Gerichtshof bewilligt auf Grund des schriftlichen Vertrages vom 30. 11. 2005 die Annahme an Kindesstatt des m…
Text Begründung: Die Wahleltern schlossen am 30. 11. 2005 einen Vertrag über die Annahme an Kindes statt (Inkognitoadoption) mit dem mj Wahlkind, das durch den zuständigen Jugendwohlfahrtsträger vertreten wurde. Das Wahlkind befand sich zum Zeitpunkt des Abschlusses des Adoptionsvertrages bereits praktis…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt. Nach § 180a Abs 1 ABGB ist die Annahme eines nicht eigenberechtigten Kindes zu bewilligen, wenn sie dessen Wohl dient und eine den Verhältnissen zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechende Beziehung besteht oder hergestellt werden soll. Die B…