§ 36 Verweise
In Kraft seit 01. November 2013
Up-to-date
PStG-DV 2013
Gliederung
9. Abschnitt Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 36 Verweise
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, ist die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung geltende Fassung maßgeblich.
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