§ 3 Übergangsbestimmung
In Kraft seit 05. März 2019
Up-to-date
Die Personengruppenverordnung 2014, BGBl. II Nr. 340/2013, ist weiterhin auf alle bis einschließlich für das Sommersemester 2019 gestellten Anträge auf Zulassung zu einem Studium anzuwenden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden