§ 10 Veröffentlichung
In Kraft seit 13. September 2012
Up-to-date
PDStV 2012
Die Bundesanstalt Statistik Österreich hat die Hauptergebnisse der Erhebung bis Ende des dem Berichtsjahr folgenden Kalenderjahres unentgeltlich im Internet zu veröffentlichen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden