§ 6 Zuweisung der Fachbereiche in der Berufsbildung
In Kraft seit 01. September 2022
Up-to-date
Dem § 38 Abs. 2b Z 1 lit. a VBG werden die nachfolgenden Fachbereiche der Berufsbildung zugewiesen:
1. die Fachbereiche der dualen Berufsausbildung sowie in Technik und Gewerbe,
2. der Fachbereich Mode und Design,
3. der Fachbereich Information und Kommunikation (Angewandte Digitalisierung),
4. der Fachbereich Ernährung,
5. der Fachbereich Soziales sowie
6. der Fachbereich Erziehung, Bildungs- und Entwicklungsbegleitung.
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