Solange geeignete Personen, die die für ihre Verwendung vorgeschriebene Berufspraxis nachweisen können, nicht gefunden werden, dürfen auch Personen aufgenommen werden, welche die vorgeschriebene Berufspraxis mindestens im halben Ausmaß, jedenfalls aber im Umfang einer einjährigen Berufspraxis erfüllen. Werden die Berufspraxiserfordernisse im Sinne des ersten Satzes erfüllt, gelten die vorgeschriebenen Berufspraxiserfordernisse auch für eine spätere gleichartige Verwendung als erfüllt.
Rückverweise
PD-Zuo-V · PD-Zuordnungs-Verordnung
§ 9 Eignungsfeststellungsverfahren (erste und zweite Stufe)
…die Verwendung im Lehrberuf als geeignet, so ist diese oder dieser zur zweiten Stufe des Auswahlverfahrens, nämlich einem mittels Online-Assessment zu absolvierenden Test, zuzuweisen. (5) Über die Absolvierung der zweiten Stufe des Verfahrens hat der zuständige Senat der ZKQ zu entscheiden. Erweist sich die Interessentin oder der Interessent nach den Ergebnissen des Online-Assessments vorläufig für die Verwendung…