§ 69 Wirksamkeitsbeginn
In Kraft seit 26. Mai 2021
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 1998 in Kraft. § 63 dieser Verordnung ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1997 beginnen.
(2) § 12 Abs. 1 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 231/2021 tritt mit 1. Juni 2021 in Kraft.
Rückverweise
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