(1) Eine Einrichtung der Opferhilfe ist geeignet, wenn sie
1. über die notwendigen räumlichen (§ 39) und personellen Voraussetzungen zur Gewährung von Prozessbegleitung verfügt, wobei bei letzteren insbesondere auf die Verfügbarkeit von psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern mit entsprechender fachlicher Qualifikation (§ 28 Abs. 1), Bedacht zu nehmen ist,
2. über eine der Größe und dem räumlichen Wirkungsbereich der Einrichtung der Opferhilfe angemessene Zahl an Kooperationen mit juristischen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern verfügt und
3. über den notwendigen Beratungsschwerpunkt oder die notwendigen Beratungsschwerpunkte verfügt.
(2) Die Eignung hat die Prozessbegleitungskommission für jede der Voraussetzungen nach Abs. 1 gesondert zu prüfen und in ihrer Empfehlung auszusprechen, ob die Eignung zur allgemeinen oder zur spezialisierten Prozessbegleitungseinrichtung, in letzterem Fall auch für welche Spezialisierung nach § 1 Abs. 2 Z 1 bis 6 besteht.
§ 8 PbRegVO · PbRegVO · Prozessbegleitungs-Regulierungsverordnung
§ 8 Eignung
(1) Eine Einrichtung der Opferhilfe ist geeignet, wenn sie 1. über die notwendigen räumlichen (§ 39) und personellen Voraussetzungen zur Gewährung von Prozessbegleitung verfügt, wobei bei letzteren insbesondere auf die Verfügbarkeit von psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern mit…
§ 7 Voraussetzungen der Eintragung, Eintragung und Streichung
…einer Förderung setzt die Empfehlung einer Einrichtung der Opferhilfe als allgemeine oder spezialisierte Prozessbegleitungseinrichtung durch die Prozessbegleitungskommission voraus, der eine Prüfung der Eignung (§ 8) und der Bewährung (§ 9) der Einrichtung der Opferhilfe sowie des Bedarfs (§ 10) nach einer allgemeinen oder spezialisierten Prozessbegleitungseinrichtung vorauszugehen hat. (2…
§ 10 Bedarf
…von einer Einrichtung der Opferhilfe ausüben zu lassen, die die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 1 Satz 2 und §§ 8 und 9 jeweils Abs. 1 zwar noch nicht erfüllt, deren Erfüllung aber jedenfalls anstrebt, wenn die psychosoziale Prozessbegleitung unter Aufsicht und Anleitung einer eingetragenen…
§ 18 Allgemeine Pflichten
…1) Allgemeine und spezialisierte Prozessbegleitungseinrichtungen haben 1. psychosoziale und juristische Prozessbegleitung nur im Rahmen der festgestellten Eignung (§ 8) zu gewähren, wobei geringfügige Überschreitungen der Minderjährigkeit und geringfügige Unterschreitungen der Volljährigkeit in begründeten Ausnahmefällen zulässig sind, 2. psychosoziale Prozessbegleitung nur von eingetragenen psychosozialen Prozessbegleiterinnen…
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