§ 52 Verkürzte PA-Ausbildung für Human- und Zahnmediziner/innen
In Kraft seit 01. September 2016
Up-to-date
(1) Die verkürzte PA-Ausbildung für Human- und Zahnmediziner/innen umfasst
1. 80 Stunden theoretische Ausbildung gemäß der Anlage 6 sowie
2. die praktische PA-Ausbildung gemäß der Anlage 1 .
(2) Für die Durchführung der verkürzten PA-Ausbildung gilt diese Verordnung.
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