§ 48 Modul Schriftliche Arbeit im Fachbereich
In Kraft seit 01. September 2016
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PA-PFA-AV
Gliederung
6. Abschnitt Schriftliche Arbeit im Fachbereich im Rahmen der PFA-Ausbildung
§ 48 Modul Schriftliche Arbeit im Fachbereich
Das Modul Schriftliche Arbeit im Fachbereich umfasst 100 Stunden und ist im 2. Ausbildungsjahr der PFA-Ausbildung gemäß der Anlage 3 durchzuführen.
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