§ 39 Leistungsfeststellung und -beurteilung – Abwesenheit
In Kraft seit 01. September 2016
Up-to-date
Kann ein/eine Auszubildende/r der PFA-Ausbildung auf Grund von gerechtfertigter und ungerechtfertigter Abwesenheit nicht beurteilt werden, ist gemäß § 24 vorzugehen.
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