§ 23 Letzte Wiederholungsmöglichkeit
In Kraft seit 01. September 2016
Up-to-date
Führt mindestens eine kommissionelle Wiederholungsprüfung gemäß § 21 Abs. 3 Z 3 oder gemäß § 22 Abs. 2 Z 3 zu einer negativen Beurteilung, scheidet der/die Auszubildende automatisch aus der PA-Ausbildung aus.
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