(1) Die Tarife für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von über 5 kW peak bis 200 kW peak , die ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:
1. bei Antragstellung und Vertragsabschluss im Jahr 2018 7,91 Cent/kWh;
2. bei Antragstellung und Vertragsabschluss im Jahr 2019 7,67 Cent/kWh.
Als Investitionszuschuss für die Errichtung werden zusätzlich 30% der Errichtungskosten (bezogen auf die Engpassleistung der Anlage), höchstens jedoch ein Betrag in Höhe von 250 Euro/kW
peak
gewährt.
(2) Der erforderliche Nachweis der Investitionskosten erfolgt durch die Vorlage der Rechnungen über die für die Errichtung notwendigen Kosten an die Ökostromabwicklungsstelle längstens sechs Monate nach Inbetriebnahme.
(3) Die Gewährung eines Netzparitäts-Tarifs gemäß § 14 Abs. 6 ÖSG 2012 ist für Anlagen, die nicht gebäude- und fassadenintegriert oder die größer als 20 kW peak sind, ausgeschlossen.
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