§ 8 Funktionsfähigkeit des Routings zu übertragenen Nummern
In Kraft seit 12. Mai 2022
Up-to-date
Die Funktionsfähigkeit des Routings zu übertragenen Nummern muss auch bei Ausfall des Ankernetzes gewährleistet sein, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
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