BundesrechtVerordnungenZulassung neuartiger Tabakerzeugnisse§ 2

§ 2Einrichtung einer Bewertungsstelle

In Kraft seit 03. Februar 2017
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Bei der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH ist eine Bewertungsstelle für die Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse einzurichten. Diese Bewertungsstelle untersteht in fachlicher Hinsicht der Aufsicht der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Gesundheit und Frauen.

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