NspGV 2015
Gliederung
2. Abschnitt Konformität elektrischer Betriebsmittel
§ 9 Vermutung der Konformität auf der Grundlage nationaler Normen
Sind keine harmonisierten Normen nach § 7 festgelegt und veröffentlicht worden und sind keine internationalen Normen nach § 8 veröffentlicht worden, so hat die Marktüberwachungsbehörde im Hinblick auf die in § 4 genannte Bereitstellung auf dem Markt oder im Hinblick auf den in § 5 genannten freien Verkehr auch solche elektrischen Betriebsmittel, die entsprechend den Sicherheitsanforderungen der im herstellenden Mitgliedstaat angewandten Normen hergestellt worden sind, als mit den Sicherheitszielen nach § 4 und Anhang I übereinstimmend zu erachten, die ein Sicherheitsniveau bieten, das dem in Österreich geforderten Niveau entspricht.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden