§ 7 Vermutung der Konformität auf der Grundlage harmonisierter Normen
In Kraft seit 20. April 2016
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Bei elektrischen Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den Sicherheitszielen nach § 4 und Anhang I vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
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