§ 7 Vermutung der Konformität auf der Grundlage harmonisierter Normen
In Kraft seit 20. April 2016
Up-to-date
NspGV 2015
Gliederung
2. Abschnitt Konformität elektrischer Betriebsmittel
§ 7 Vermutung der Konformität auf der Grundlage harmonisierter Normen
Bei elektrischen Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den Sicherheitszielen nach § 4 und Anhang I vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
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