BundesrechtVerordnungenNiederspannungsgeräteverordnung 2015§ 3

§ 3Geltungsbereich

In Kraft seit 20. April 2016
Up-to-date

Diese Verordnung gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 V und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 V und 1500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind.

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