§ 3 Geltungsbereich
In Kraft seit 20. April 2016
Up-to-date
§ 3 Geltungsbereich — NspGV 2015
Diese Verordnung gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 V und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 V und 1500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind.