Bei den in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für Personen jeden Geschlechts.
Rückverweise
NLAV · Nachhaltige landwirtschaftliche Ausgangsstoffe-Verordnung
§ 13 Inkrafttreten
…§ 10 Abs. 3, § 11 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 1 und 2 und § 12a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 88/2023 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. (2) Die §…