NAPV
Ziele und Begriffsbestimmungen
§ 2Zeiträume, in denen stickstoffhältige Düngemittel nicht auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgebracht werden dürfen
§ 3Verfahren für das Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
§ 4Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln auf wassergesättigten, überschwemmten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden
§ 5Bedingungen für das Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Nähe von Wasserläufen
§ 6Fassungsvermögen und Bauweise von Behältern zur Lagerung von Wirtschaftsdünger
§ 7Begrenzung für das Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
§ 8Betriebsbezogene Aufzeichnungsverpflichtungen
§ 9Verstärkte Aktionen für in Gebieten gemäß Anlage 5 gelegene Betriebe
§ 10Besondere Vorgaben für die Gewässeraufsicht
§ 11Umsetzungsklausel
§ 12Inkrafttreten
Anl. 1Anl. 2
Anl. 3
Anl. 4
Anl. 5