BundesrechtVerordnungenMindestinhalts-, Veröffentlichungs- und Sprachenverordnung 20192. Abschnitt Öffentliches Angebot von Wertpapieren sowie deren Zulassung an einem geregelten Markt§ 5

§ 5Sprachenregelung

In Kraft seit 24. Juli 2019
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