BundesrechtVerordnungenMindestinhalts-, Veröffentlichungs- und Sprachenverordnung 20192. Abschnitt Öffentliches Angebot von Wertpapieren sowie deren Zulassung an einem geregelten Markt§ 4

§ 4Dokument für Dividenden in Form von Aktien oder Belegschaftsprogramme

In Kraft seit 29. September 2021
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