BundesrechtVerordnungenMusiktherapie-Ausbildungsverordnung 2019§ 17

§ 17Inkrafttreten

In Kraft seit 01. Juli 2019
Up-to-date

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2019 in Kraft.

(2) Für alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung gemäß Abs. 1 an einer österreichischen Universität oder einer österreichischen Fachhochschule bestehenden Bachelorstudiengänge der Musiktherapie, Fachhochschul-Bachelorstudiengänge der Musiktherapie, Diplomstudien der Musiktherapie, Fachhochschul-Diplomstudiengänge der Musiktherapie, Masterstudien der Musiktherapie und Fachhochschul-Masterstudiengänge der Musiktherapie tritt diese Verordnung mit 1. Jänner 2024 in Kraft.

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