Anl. 3
In Kraft seit 01. Juli 2019
Up-to-date
Die Absolventinnen/Absolventen haben wissenschaftliche Grundkompetenzen erworben, um die Aufgaben des Berufsfeldes dem Stand der Wissenschaft und den aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Praxis entsprechend zu lösen.
Die Absolventin/Der Absolvent kann
1. aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse im nationalen und internationalen Bereich recherchieren, einordnen und kritisch reflektieren;
2. einfache wissenschaftliche Fragestellungen aus dem berufsspezifischen Bereich formulieren;
3. einen Bezug zwischen gängigen wissenschaftlichen Theorien und dem Praxisfeld herstellen;
4. die Grundprinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis in ihren/seinen eigenen Arbeiten umsetzen.
Rückverweise
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