Anl. 4 Kategorien von Maschinen, für die eines der Verfahren nach § 12 Abs. 3 und 4 dieser Verordnung (Artikel 12 Absätze 3 und 4 der Maschinen-Richtlinie) anzuwenden ist
In Kraft seit 29. Dezember 2009
Up-to-date
1. Folgende Arten von Einblatt- und Mehrblatt-Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder zum Bearbeiten von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften:
| 1.1. | Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit feststehendem Arbeitstisch oder Werkstückhalter, mit Vorschub des Sägeguts von Hand oder durch einen abnehmbaren Vorschubapparat; | ||
| 1.2. | Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit manuell betätigtem Pendelbock oder schlitten; | ||
| 1.3. | Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägegut und Handbeschickung und/oder Handentnahme; | ||
| 1.4. | Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägeblatt und Handbeschickung und/oder Handentnahme. | ||
| 2. | Abrichthobelmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung. | ||
| 3. | Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung von Holz, mit eingebauter maschineller Vorschubeinrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme. | ||
| 4. | Folgende Arten von Bandsägen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften: | ||
| 4.1. | Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt und feststehendem oder hin- und her beweglichem Arbeitstisch oder Werkstückhalter; | ||
| 4.2. | Sägemaschinen, deren Sägeblatt auf einem hin- und her beweglichen Schlitten montiert ist. | ||
| 5. | Kombinationen der in den Nummern 1 bis 4 und in Nummer 7 genannten Maschinen für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften. | ||
| 6. | Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung. | ||
| 7. | Senkrechte Tischfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften. | ||
| 8. | Handkettensägen für die Holzbearbeitung. | ||
| 9. | Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren beim Arbeitsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können. | ||
| 10. | Kunststoffspritzgieß- und formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme. | ||
| 11. | Gummispritzgieß- und formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme. | ||
| 12. | Folgende Maschinenarten für den Einsatz unter Tage: | ||
| 12.1. | Lokomotiven und Bremswagen; | ||
| 12.2. | hydraulischer Schreitausbau. | ||
| 13. | Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Pressvorrichtung. | ||
| 14. | Abnehmbare Gelenkwellen einschließlich ihrer Schutzeinrichtungen. | ||
| 15. | Schutzeinrichtungen für abnehmbare Gelenkwellen. | ||
| 16. | Hebebühnen für Fahrzeuge. | ||
| 17. | Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht. | ||
| 18. | Tragbare Befestigungsgeräte mit Treibladung und andere Schussgeräte mit Treibladung. | ||
| 19. | Schutzeinrichtungen zur Personendetektion. | ||
| 20. | Kraftbetriebene, bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung für die in den Nummern 9, 10 und 11 genannten Maschinen. | ||
| 21. | Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen. | ||
| 22. | Überrollschutzaufbau (ROPS). | ||
| 23. | Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS). | ||
Rückverweise
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