Anl. 4
In Kraft seit 11. Juli 2007
Up-to-date
1. Ausbildung und Sachkenntnis der Prüferin/des Prüfers:
a) Abschluss einer einschlägigen technischen Fachausbildung,
b) laufende Fort- und Weiterbildung
c) Kenntnis der für die messtechnischen Kontrollen relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen
2. Erforderliche Mess- und Prüfmittel für die Durchführung der Prüfungen (Eignung, Rückführbarkeit auf nationale oder internationale Normale, Angabe der Besitzverhältnisse; Wartung, Rekalibrierung):
3. Zuverlässigkeit
4. Organisatorische Voraussetzungen für die Planung, Durchführung und Auswertung von Kalibrierungen und Prüfungen sowie gegebenenfalls eine einschlägige Gewerbeberechtigung
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