§§ 36 und 37 gelten auch für den Ablauf der kommissionellen Abschlussprüfung für Elektrotherapie bzw. Hydro- und Balneotherapie bzw. Basismobilisation.
Rückverweise
MMHm-AV · Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung
§ 84 In-Kraft-Treten
…§ 64 Abs. 3, § 65 Abs. 1 und 4, § 66, § 67 Abs. 1, § 68, § 69 Abs. 1 sowie § 70 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 270/2015 treten mit 1…
§ 67 Abschlussprüfungskommission für Spezialqualifikationen
…organisatorische Leiter für diese einen Stellvertreter mit gleichwertiger Qualifikation zu bestimmen. (4) Die Abschlussprüfungskommission ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder oder deren Stellvertreter gemäß § 68 geladen wurden und neben dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter mindestens drei weitere Kommissionsmitglieder anwesend sind.…