(1) Der fachspezifische und organisatorische Leiter hat nach Anhörung des medizinisch-wissenschaftlichen Leiters Personen, die den theoretischen Unterricht im Rahmen der jeweiligen Ausbildung durchführen, als Lehrkräfte zu bestellen.
(2) Als Lehrkräfte für das betreffende Unterrichtsfach gemäß den Anlagen 1 bis 8 sind zu bestellen:
1. Heilmasseure, die zur Ausübung von Lehraufgaben berechtigt sind,
2. Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste,
3. Fachärzte eines einschlägigen Sonderfaches, sowie, mit entsprechendem Qualifikationsnachweis, ein Arzt für Allgemeinmedizin oder ein approbierter Arzt,
4. Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege,
5. Psychologen und Psychotherapeuten,
6. Personen, die ein Studium der Pädagogik, der Pharmazie, der Rechtswissenschaften oder der Soziologie in Österreich oder in einem anderen EWR-Vertragsstaat erfolgreich abgeschlossen oder eine solche ausländische Ausbildung in Österreich nostrifiziert haben, sowie
7. sonstige fachkompetente Personen, die über eine fachspezifische Ausbildung und praktische Erfahrung für das betreffende Unterrichtsfach verfügen.
(3) Lehrkräfte haben die für das betreffende Unterrichtsfach oder Sachgebiet erforderlichen speziellen Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen und pädagogisch geeignet zu sein.
Rückverweise
MMHm-AV · Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung
Anl. 6
…Krankheiten des Nervensystems und der inneren Organe Physiologische und pathologische Reaktionen der Gewebe, insbesondere der Haut auf Durchführung von Elektrotherapie 10 Arzt gemäß § 6 Abs. 2 Z 3 MMHm-AV Kommissionelle Abschlussprüfung 2. Grundlagen der Elektrotherapie einschließlich Physik und Anlagetechniken – Grundbegriffe der Elektrizitätslehre – Stromformen (Niederfrequenz, Mittelfrequenz, Hochfrequenz) mit ihren therapeutischen Anwendungen – Physikalische…
Anl. 4
…Schwerpunkt auf klinischer und funktioneller Anatomie des Bewegungsapparates – Anatomie in vivo – Kreislaufsystem – Nervensystem und Sinnesorgane – Lymphsysteme 170 *) Arzt gemäß § 6 Abs. 2 Z 3 MMHm-AV Einzelprüfung Kommissionelle Abschlussprüfung 3. Pathologie – spezielle Pathologie mit Schwerpunkt auf klinischen Inhalten – Lymphsystem – Nervensystem – Traumatologie – Onkologie 210 *) Arzt gemäß §…
Anl. 1
…Unterrichtsfach Lehrinhalte Std. Lehrkraft Art der Prüfung 1. Anatomie und Physiologie Anatomie: 120 Arzt gemäß § 6 Abs. 2 Z 3 MMHm-AV Einzelprüfung Kommissionelle Prüfung – Allgemeine Anatomie: – Begriffsbestimmungen und anatomische Nomenklatur – Achsen, Ebenen, Orientierungssystem – Aufbau des Skelettsystems und allgemeine Gelenkslehre – funktionelle Anatomie…
Anl. 2
…und seine Umwelt; 5 Fachkompetente Person Teilnahme – fachliche und rechtliche Grundlagen des Umweltschutzes; – Abfallbeseitigung 5. Pathologie Spezielle Pathologie: 60 Arzt gemäß § 6 Abs. 2 Z 3 MMHm-AV Einzelprüfung Kommissionelle Prüfung – insbesondere Pathologie des Lymphsystems, des Nervensystems, des Bewegungsapparates, des Stoffwechselsystems, der Haut und Hautanhangsgebilde, der Inneren Organe sowie des Herz-Kreislaufsystems…