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Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung
§ 54
MMHm-AV
§ 54 Prüfungsgebühren
In Kraft seit 01. April 2003
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§ 54 Prüfungsgebühren — MMHm-AV
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§ 42 gilt auch für die Ausbildung zum Heilmasseur.
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