MMHm-AV
Gliederung
2. Hauptstück Ausbildung zum medizinischen Masseur
3. Abschnitt Kommissionelle Prüfung
§ 39 Prüfungszeugnis
Über die Beurteilung der kommissionellen Prüfung hat die Prüfungskommission ein Zeugnis auszustellen.
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