Unterrichts- fach | Lehrinhalte | Std. | Lehrkraft | Art der Prüfung |
Grundzüge der Rehabilitation und Mobilisation | – Einführung in die Rehabilitation – Physiologische Körperhaltung und Bewegungsmuster – Theoretische Grundlagen und praktische Umsetzung von Lagerung und Transfer, Einsatz von Gehhilfen sowie Gehtraining | 10 10 20 | Arzt gemäß § 6 Abs. 2 Z 3 MMHm-AV / Physiotherapeut | Kommissionelle Abschlussprüfung |
GESAMT | 40 | |||
Praktische Ausbildung | Std. | |||
Praktische Ausbildung in Einrichtungen, die der stationären Betreuung dienen | 40 |
Rückverweise
MMHm-AV · Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung
§ 65 Kommissionelle Abschlussprüfung für Spezialqualifikationen
…von Theorie und Praxis unter besonderer Berücksichtigung von klinischen Fragestellungen Bedacht zu nehmen. (4) Die kommissionelle Abschlussprüfung für die Basismobilisation umfasst das Unterrichtsfach gemäß Anlage 8. Im Rahmen der praktischen Demonstrationen sind die Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Anwendung der Basismobilisation zu überprüfen. Dabei ist auf die Integration von Theorie und…
§ 66 Zulassung zur kommissionellen Abschlussprüfung für Spezialqualifikationen
…hat. (3) Ein Modulteilnehmer ist vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter zur kommissionellen Abschlussprüfung „Basismobilisation“ zuzulassen, wenn er am theoretischen Unterricht gemäß der Anlage 8 teilgenommen und die praktische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.…
§ 64 Theoretische und praktische Ausbildung
…Unterrichtsfächer. (2a) Die Spezialqualifikationsausbildung in der Basismobilisation umfasst eine theoretische und praktische Ausbildung in der Dauer von insgesamt 80 Stunden und beinhaltet das in Anlage 8 angeführte Unterrichtsfach. (3) Für die Durchführung der theoretischen und der praktischen Ausbildung gelten die §§ 29 und 30. Der Unterricht im Rahmen der…