Unterrichtsfach | Lehrinhalte | Std. | Lehrkraft | Art der Prüfung |
1. Spezielle Anatomie und Pathologie | – Analgesie, Hyperämie, Muskelaktionen, Elektrolyse, Nervenbahnen und Muskeltonus – Indikationen und Kontraindikationen bei Krankheiten des Bewegungsapparates, Durchblutungsstörungen, Krankheiten des Nervensystems und der inneren Organe Physiologische und pathologische Reaktionen der Gewebe, insbesondere der Haut auf Durchführung von Elektrotherapie | 10 | Arzt gemäß § 6 Abs. 2 Z 3 MMHm-AV | Kommissionelle Abschlussprüfung |
2. Grundlagen der Elektrotherapie einschließlich Physik und Anlagetechniken | – Grundbegriffe der Elektrizitätslehre – Stromformen (Niederfrequenz, Mittelfrequenz, Hochfrequenz) mit ihren therapeutischen Anwendungen – Physikalische und physiologische Grundlagen der Elektrotherapie – Elektrotherapeutische Anwendungen | 70 | Physiotherapeut/ Heilmasseur/ Arzt gemäß § 6 Abs. 2 Z 3 MMHm-AV | Kommissionelle Abschlussprüfung |
GESAMT | 80 |
Praktische Ausbildung | Fachbereiche | Std. |
Elektrotherapeutische Anwendungen | 60 |
Rückverweise
MMHm-AV · Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung
§ 66 Zulassung zur kommissionellen Abschlussprüfung für Spezialqualifikationen
…1) Ein Modulteilnehmer ist vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter zur kommissionellen Abschlussprüfung „Elektrotherapie“ zuzulassen, wenn er am theoretischen Unterricht gemäß der Anlage 6 teilgenommen und die praktische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. (2) Ein Modulteilnehmer ist vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter zur kommissionellen Abschlussprüfung „Hydro- und Balneotherapie“…
§ 65 Kommissionelle Abschlussprüfung für Spezialqualifikationen
…Basismobilisation ist die kommissionelle Abschlussprüfung für Elektrotherapie bzw. Hydro- und Balneotherapie bzw. Basismobilisation abzulegen. (2) Die kommissionelle Abschlussprüfung für Elektrotherapie umfasst die Unterrichtsfächer gemäß Anlage 6. Im Rahmen von praktischen Demonstrationen sind die Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Anwendung der Elektrotherapie zu überprüfen. Dabei ist auf die Integration von Theorie und…
§ 64 Theoretische und praktische Ausbildung
…1) Die Spezialqualifikationsausbildung in Elektrotherapie umfasst eine theoretische und praktische Ausbildung in der Dauer von insgesamt 140 Stunden und beinhaltet die in Anlage 6 angeführten Unterrichtsfächer. (2) Die Spezialqualifikationsausbildung in Hydro- und Balneotherapie umfasst eine theoretische und praktische Ausbildung in der Dauer von insgesamt 120 Stunden und beinhaltet die…