§ 47 Befähigungen für das Militär-Radarleitpersonal
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
(1) Für den Militär-Radarleitausweis kommen neben der Grundbefähigung folgende Befähigungen in Betracht
1. die Lehrbefähigung und
2. der Einsatzoffizier Abfang.
(2) Die Grundbefähigung ist durch Ausstellung eines Militär-Radarleitausweises zu bescheinigen. Die entsprechenden Erweiterungen sind im Militär-Radarleitausweis einzutragen.
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