§ 2
In Kraft seit 01. August 2012
Up-to-date
Der Betreiber hat den Teilnehmer so zu informieren, dass der Teilnehmer leicht konkrete Kenntnis über den Inhalt und die Auswirkungen der Änderungen auf das betroffene Vertragsverhältnis erlangen kann.
MitV · Mitteilungsverordnung
§ 4 Inhalt der Mitteilung
…sollen ab dem [Nennung des In-Kraft-Tretensdatums] für Ihr Vertragsverhältnis bzw. Ihre Vertragsverhältnisse [Bezeichnung des Vertragsverhältnisses/der Vertragsverhältnisse] folgende Änderungen in Kraft treten:“. (2) Im Anschluss ist der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen nach Maßgabe der §§ 2 und 3 darzustellen. (3) Der Teilnehmer ist…
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