§ 2
In Kraft seit 01. August 2012
Up-to-date
Der Betreiber hat den Teilnehmer so zu informieren, dass der Teilnehmer leicht konkrete Kenntnis über den Inhalt und die Auswirkungen der Änderungen auf das betroffene Vertragsverhältnis erlangen kann.
Rückverweise
MitV · Mitteilungsverordnung
§ 4 Inhalt der Mitteilung
…sollen ab dem [Nennung des In-Kraft-Tretensdatums] für Ihr Vertragsverhältnis bzw. Ihre Vertragsverhältnisse [Bezeichnung des Vertragsverhältnisses/der Vertragsverhältnisse] folgende Änderungen in Kraft treten:“. (2) Im Anschluss ist der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen nach Maßgabe der §§ 2 und 3 darzustellen. (3) Der Teilnehmer ist…