§ 9 Die Rolle der für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerin oder des zuständigen Bundesministers
In Kraft seit 25. Februar 2026
Up-to-date
Die für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin oder der zuständige Bundesminister hat die Einrichtung und den Betrieb der Nationalen Kontaktstelle für digitale Gesundheit gemäß § 24s Abs. 2 iVm § 24j GTelG 2012 zu verantworten.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden