§ 4 Die Rolle der für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerin oder des zuständigen Bundesministers
In Kraft seit 25. Februar 2026
Up-to-date
Die für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin oder der zuständige Bundesminister hat folgende Verarbeitungstätigkeiten zu verantworten:
1. die Einrichtung und den Betrieb der Nationalen Kontaktstelle für digitale Gesundheit gemäß § 24o Abs. 3 iVm § 24j GTelG 2012 für das EU-Rezept,
2. die Weiterleitung von EU-Rezepten an Nationale Kontaktstellen für digitale Gesundheit in anderen MyHealth@EU-Mitgliedstaaten,
3. die Weiterleitung von elektronischen Abgaben elektronischer Verschreibungen gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 an Nationale Kontaktstellen für digitale Gesundheit in anderen MyHealth@EU-Mitgliedstaaten.
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